Pflegeberatungseinsatz
Versicherte die bereits einem Pflegegrad zugesprochen bekommen haben, haben Anspruch auf einen Pflegeberatungstermin durch einen anerkannten Pflegedienst. Wenn Sie Pflegegeld erhalten sind die Beratungen wie folgt vorgeschrieben
- in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und
- in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich
Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Sie benötigen einen Pflegeberatungseinsatz nach § 37 SGB XI für Ihre Pflegekasse?
Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.