Pflegeberatungseinsatz

Versicherte die bereits einem Pflegegrad zugesprochen bekommen haben, haben Anspruch auf einen Pflegeberatungstermin durch einen anerkannten Pflegedienst. Wenn Sie Pflegegeld erhalten sind die Beratungen wie folgt vorgeschrieben

- in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und
- in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich

 

Pflegebedürftige, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

 

Sie benötigen einen Pflegeberatungseinsatz nach § 37 SGB XI für Ihre Pflegekasse?

Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen.

Diakoniestation Lahr gGmbH Liebensteinstr. 10, 77933 Lahr, Telefon: 07821 93 650, Telefax: 07821 93 65 65, info@diakoniestation-lahr.de
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